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Fertigmeldung - Trinkwasser Installation

Angaben zum Bauherrn

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Angaben zum Installateur

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Details

Das ausführende Installationsunternehmen bestätigt die o. a. Trinkwasseranlage nach den anerkannten Regeln der Technik - DIN 1988 TRWI - unter Einhaltung der behördlichen Bestimmungen und der örtlichen Wasserlieferungsbedingungen - AVB WasserV - errichtet zu haben.

Die gebrauchsfertige Herstellung, Prüfung, Spülung, Inbetriebnahme der Anlage sind Pflichten des ausführenden Installationsunternehmens.

Der Wasserzähler wird erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen gesetzt.

 

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