Das ausführende Installationsunternehmen bestätigt die o. a. Trinkwasseranlage nach den anerkannten Regeln der Technik - DIN 1988 TRWI - unter Einhaltung der behördlichen Bestimmungen und der örtlichen Wasserlieferungsbedingungen - AVB WasserV - errichtet zu haben.
Die gebrauchsfertige Herstellung, Prüfung, Spülung, Inbetriebnahme der Anlage sind Pflichten des ausführenden Installationsunternehmens.
Der Wasserzähler wird erst nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen gesetzt.